Herr Peter Schaar - seines Zeichens Bundesbeauftragter für den Datenschutz - äußerte sich jüngst zu der Frage, ob IP-Adressen in den Server Logs eines Website-Betreibers personenbezogene Daten
seien, wie folgt:
"In diesem Zeitalter zu sagen, IP-Adressen sind nicht personenbezogen, das ist nicht möglich"
http://www.heise.de/newsticker/meldung/102173
Umso mehr verwundert es, dass auf der Seite des Bundesbeauftragten (sogar noch in dem Zeitpunkt in dem er diese Äußerung machte) IP-Adressen von Besuchern der Seite gespeichert wurde. Dies wurde
brav in der Datenschutzerklärung mitgeteilt:
Bis ca. Mai 2007 hieß es zur Speicherung von IP-Adressen:
"Darüber hinaus wird vorläufig aus technischen Gründen auch die IP-Adresse gespeichert; eine nutzerbezogene Auswertung findet nicht statt."
Ca. September 2007 gab es eine kleine Änderung:
"IP-Adresse
...
Diese Daten werden lediglich für statistische Zwecke und zur Verbesserung des Angebots ausgewertet und anschließend 32 Stunden nach dem Zugriff/Abruf gelöscht."
Jetzt am 19.02.2008, wie auch vom Lawblog berichtet (
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/02/23/links-zwei-zwei-eins/),
hat man ein "anonymisiert" vor die IP-Adresse gesetzt.
Ziemlich wendehalsig die ganze Sache, denn an der prinzipiellen Frage, ob IP-Adressen für einen Webmaster personenbezogenen Daten sind, hat sich in der Zeit nichts geändert.
Herr Schaar vertritt anscheinend Ansichten, wie es ihm gerade passt/oportun ist und bessert dann auf seiner eigenen Website nach...