Montag, 25. februar 2008
Herr Peter Schaar - seines Zeichens Bundesbeauftragter für den Datenschutz - äußerte sich jüngst zu der Frage, ob IP-Adressen in den Server Logs eines Website-Betreibers personenbezogene Daten seien, wie folgt:

"In diesem Zeitalter zu sagen, IP-Adressen sind nicht personenbezogen, das ist nicht möglich"

http://www.heise.de/newsticker/meldung/102173  

Umso mehr verwundert es, dass auf der Seite des Bundesbeauftragten (sogar noch in dem Zeitpunkt in dem er diese Äußerung machte) IP-Adressen von Besuchern der Seite gespeichert wurde. Dies wurde brav in der Datenschutzerklärung mitgeteilt:

Bis ca. Mai 2007 hieß es zur Speicherung von IP-Adressen:

"Darüber hinaus wird vorläufig aus technischen Gründen auch die IP-Adresse gespeichert; eine nutzerbezogene Auswertung findet nicht statt."
Mai-2007-Kopie-2.jpg






















Ca. September 2007 gab es eine kleine Änderung:

"IP-Adresse
...
Diese Daten werden lediglich für statistische Zwecke und zur Verbesserung des Angebots ausgewertet und anschließend 32 Stunden nach dem Zugriff/Abruf gelöscht."
September-2007-Kopie-2.jpg






















Jetzt am 19.02.2008, wie auch vom Lawblog berichtet (http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/02/23/links-zwei-zwei-eins/),

hat man ein "anonymisiert" vor die IP-Adresse gesetzt.
Februar-19--2008.jpg
























Ziemlich wendehalsig die ganze Sache, denn an der prinzipiellen Frage, ob IP-Adressen für einen Webmaster personenbezogenen Daten sind, hat sich in der Zeit nichts geändert.

Herr Schaar vertritt anscheinend Ansichten, wie es ihm gerade passt/oportun ist und bessert dann auf seiner eigenen Website nach...

von Karls
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